Corona-Bonus: jetzt 4.500 € steuerfrei 

Corona-Bonus: jetzt 4.500 € steuerfrei

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in Pflegeberufen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Coronakrise bis zu 4.500 € steuerfrei auszahlen. Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten in ambulanten Praxen, in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste. Auch Minijobber können diese steuerfreie Bonuszahlung in angemessenem Verhältnis erhalten. 

Wichtig: Die Bonuszahlung muss für besondere Leistungen während der Coronakrise gewährt werden. Dieses ist im Lohnkonto zu vermerken.

Diese steuerfreie Bonuszahlung gilt für den Auszahlungszeitraum 18. November 2021 bis 31. Dezember 2022. In Klärung ist derzeit, ob für Bonuszahlungen aus 2021, die schon beim bestandskräftigen Steuerbescheid 2021 berücksichtigt wurden, rückwirkend eine Steuerbefreiung möglich ist.

MEHR Informationen gibt es bei DR. FRIEDERICH & COLLEGEN (DFC).

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN (https://wsr-online.com) und (https://lm-kollegen.de)

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