Energiepreispauschale: 300 € brutto im September 2022

Energiepreispauschale: 300 € brutto im September 2022

Im September dürfen sich alle Arbeitnehmer:innen freuen: Sie erhalten mit ihrem Gehalt die sog. Energiepreispauschale (EPP) von einmalig 300 EUR brutto ausbezahlt. Mit dieser Einmalzahlung sollen die Härten durch die stark gestiegenen Energiekosten gemildert und ein kleines Poster für den Winter geschaffen werden.

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben alle aktiv Beschäftigten; ausgeschlossen sind die Nichterwerbstätigen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beantwortet mit seinen FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ die grundlegenden Fragen

  • Wer ist anspruchsberechtigt?
  • Wann entsteht der Anspruch?
  • Wie wird die EPP bei der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt?
  • Welche Auswirkungen hat die EPP auf die Einkommensteuer?
  • Wann zahlt der Arbeitgeber die EPP? Wann wird sie mit der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt?
  • Wie ist es mit der EPP beim Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren?
  • Ist die EPP einkommen- und lohnsteuerpflichtig?

 

Niedersächsische Regelung:

 

  1. Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit erzielen: 

    Niedersachsen hat sich für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden. Diese werden seit Anfang Aug. versendet. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Die Berücksichtigung der Energiepreispauschale muss nicht beantragt werden; die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Wenn dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, muss der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 überwiesen werden.

 

  1. Angestellte

    Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig (aber beitragsfrei) und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Wenn die Energiepreispauschale durch Minderung bei der Vorauszahlung berücksichtigt, wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheide für dieses Jahr (2022) versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gern an.

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN (https://wsr-online.com) und (https://lm-kollegen.de)

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