Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis 31. Jan. 2023
Die Frist für die Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Jan. 2023 verlängert worden. Bislang war die Frist bis 31. Okt. 2022 gesetzt. Mit der Fristverlängerung sollen Unternehmen und Bürger in Krisenzeiten nicht noch mit Verfahren wegen verspäteter Abgabe befasst werden.
Unsere Mandanten unterstützen wir bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. Sprechen Sie uns gern an.
Wir wünschen allen schöne Herbstferien und Urlaubstage.
FRIEDERICH & COLLEGEN (https://wsr-online.com) und (https://lm-kollegen.de)