Pflegen

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Babys, Kinder, ältere Menschen – sie alle möchten gepflegt und versorgt werden. Leicht gesagt, wie selbstverständlich erwartet, doch schwer umzusetzen.

 

Heute (12. Mai) geht der Referentenentwurf für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in den Bundesrat. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten und finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern und finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige bringen.

 

Entgeltabrechner und Arbeitnehmer sind mit Inkrafttreten gefordert: Jeder Mitarbeiter muss seinem Arbeitgeber seine Kinder „nachweisen“ z. B. mit einer Geburtsurkunde. Sobald die Nachweise vorliegen, wird der gesetzliche Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind um 0,25 % je Kind gesenkt. Die Senkung gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

 

Mehr Informationen zu diesem und weiteren personalwirtschaftlichen Themen gibt Ihnen gern unsere Rechtsanwältin und Steuerberaterin Marion Robin. Sprechen Sie sie gern an.

Pflegen 2023 05 12
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