Bis zu 3.000 € Inflationsausgleichsprämie

Bis zu 3.000 € Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ab dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten 3.000 € steuer- und abgabenfrei auszahlen. Der Auszahlungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden kann. Es ist ausreichend, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger der Gehalts-/Lohnabrechnung deutlich macht, dass die Zahlung im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

Für mehr Informationen zur Inflationsausgleichsprämie sprechen Sie uns gern an. 

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN und LM-Kollegen.

Inflationspraemie 2022 10 28
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